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Qualifizierter Rotlichtverstoß - trotzdem kein Fahrverbot?Weicht der festgestellte
Sachverhalt erheblich vom Normalfall ab, so kann auch trotz eines qualifizierten
Rotlichtverstoßes vom angezeigten Fahrverbot abgesehen werden. Vorliegend
nahm das Gericht einen solchen Fall bei einem Rotlichtverstoß mit
Unfall an, der durch einen 75 Jahre alten, 50% schwerbehinderten Autofahrer
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