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Grobe Fahrlässigkeit bei Nichtbeachtung von AmpelnVerursacht ein Autofahrer
einen Unfall, indem er beim Zufahren auf eine Kreuzung mit insgesamt sechs
roten Ampeln für den Linksabbiege- und Geradeausverkehr und einer
einzigen zunächst noch etwa sieben Sekunden Grün anzeigenden
und für den Fahrer nicht maßgeblichen Ampel für den Rechtsverkehr
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