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Rote Ampel mißachtet - grobe Fahrlässigkeit?Die Nichtbeachtung einer
roten Ampel muß nicht zwangsläufig als grobe Fahrlässigkeit
beurteilt werden. Der Versicherer ist daher nicht grundsätzlich leistungsfrei.
Fehlt es im Einzelfall an den objektiven oder an den subjektiven Voraussetzungen
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