| Auch Fußgänger müssen rote Ampel beachten! |
| Versucht ein Fußgänger
trotz auf Rot geschalteter Fußgängerampel und ungeachtet eines
herannahenden Fahrzeuges die mehrspurige Fahrbahn zu überqueren, so
läßt das grobe Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr
des Fahrzeuges zurücktreten, sofern dem Fahrer kein Verschulden an
dem anschließenden Unfall mit dem Fußgänger nachzuweisen
ist.
OLG Koblenz, 11.12.2006 - Az: 12 U 1184/04 |