![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
"Phantomgrün" ist bei zweiter Ampel keine EntschuldigungSteht neben einer über
der Fahrbahn hängenden Ampel noch eine weitere Ampel mit Sonnenschirm
am Fahrbahnrand, so kann sich ein Verkehrsteilnehmer, der bei Rot auf eine
Kreuzung fuhr und dadurch einen Verkehrsunfall provozierte, nicht darauf
berufen, daß die hängende Ampel aufgrund des fehlenden Sonnenschirms
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |