| Rotlicht überfahren - Unfall |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein bevorrechtigtes Fahrzeug bei Rotlicht eine Fußgängerampel
überfahren und war dann unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg
mit einem von einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte
Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert.
Es ist in diesem Fall gerechtfertigt, die Haftung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten festzusetzen. OLG Celle, 6.6.2006 - Az: 14 U 132/05 |