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Bei Rot erst angehalten und dann losgefahren...

Es kann unter Berücksichtigung des verminderten Handlungsunrechts nur ein einfacher Rotlichtverstoß angenommen werden, wenn zunächst ordnungsgemäß an einer roten Ampel gehalten wurde und dann aufgrund eines Augenblickversagens vorzeitig losgefahren wurde. In diesem Fall kann keine grobe Pflichtverletzung angenommen werden.

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