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Bei Rot erst angehalten und dann losgefahren...Es kann unter Berücksichtigung
des verminderten Handlungsunrechts nur ein einfacher Rotlichtverstoß
angenommen werden, wenn zunächst ordnungsgemäß an einer
roten Ampel gehalten wurde und dann aufgrund eines Augenblickversagens
vorzeitig losgefahren wurde. In diesem Fall kann keine grobe Pflichtverletzung
angenommen werden.
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