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Nicht zu früh an der Ampel losfahren

Hat ein Fahrer zunächst bei roter Ampel angehalten und ist dann aufgrund einer Unaufmerksamkeit zu früh losgefahren, so ist dieser Verstoß nicht zwangsläufig als einfach fahrlässig zu bewerten. Hierbei sind alle objektiven und subjektiven Tatumstände des jeweiligen Einzelfalls abzuwägen.

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