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Nicht zu früh an der Ampel losfahrenHat ein Fahrer zunächst
bei roter Ampel angehalten und ist dann aufgrund einer Unaufmerksamkeit
zu früh losgefahren, so ist dieser Verstoß nicht zwangsläufig
als einfach fahrlässig zu bewerten. Hierbei sind alle objektiven und
subjektiven Tatumstände des jeweiligen Einzelfalls abzuwägen.
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