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Hinterherfahren rechtfertigt keinen Rotlichtverstoß

Kraftfahrer können sich nicht einfach auf die Einschätzung des Vordermanns verlassen, wenn sie sich an eine Ampel annähern. Kommt es hierdurch zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß, so kann kein Augenblicksversagen angenommen werden. Eine solche gravierende Pflichtverletzung rechtfertigt ein einmonatiges Fahrverbot.

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