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Hinterherfahren rechtfertigt keinen RotlichtverstoßKraftfahrer können
sich nicht einfach auf die Einschätzung des Vordermanns verlassen,
wenn sie sich an eine Ampel annähern. Kommt es hierdurch zu einem
qualifizierten Rotlichtverstoß, so kann kein Augenblicksversagen
angenommen werden. Eine solche gravierende Pflichtverletzung rechtfertigt
ein einmonatiges Fahrverbot.
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