| Busampel gilt nur für Linienomnibusse |
| Hält ein anderes Fahrzeug
an einer Bushaltebucht – vorliegend zur Containeraufnahme – so gilt die
Busampel nicht für dieses Fahrzeug. Der Fahrer darf sich also nicht
an dieser orientieren. Wird also bei Rot angefahren, so wird ein Rotlichtverstoß
begangen, der entsprechend geahndet wird.
BayObLG, 7.2.2005 – Az: 1 ObOWi 637/04 |