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Busampel gilt nur für Linienomnibusse
Hält ein anderes Fahrzeug an einer Bushaltebucht – vorliegend zur Containeraufnahme – so gilt die Busampel nicht für dieses Fahrzeug. Der Fahrer darf sich also nicht an dieser orientieren. Wird also bei Rot angefahren, so wird ein Rotlichtverstoß begangen, der entsprechend geahndet wird.

BayObLG, 7.2.2005 – Az: 1 ObOWi 637/04