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Verkehrszeichen müssen erkennbar seinEs ist Aufgabe der zuständigen
Behörde, sicherzustellen, daß Ge- und Verbotszeichen die Erkennbarkeit
der straßenverkehrsrechtlichen Regelung gewährleisten.
Ist es nicht möglich, aufzuklären, ob bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht des Verkehrsteilnehmers ein Verkehrszeichen zu erkennen war, so geht dies zu Lasten der Behörde. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |