| Qualifizierten Rotlichtverstoß durch Zählen feststellen? |
| Durch das Mitzählen
der Rotlichtphase von einem zufällig nachfolgenden Streifenwagen aus
kann kein qualifizierter Rotlichtverstoß nachgewiesen werden. Die
Zeitmessung ist zu ungenau, so daß von einem einfachen Rotlichtverstoß
auszugehen ist.
AG Suhl, 23.11.2004 – Az: 310 Js 18846/04 2 OWi |