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Qualifizierten Rotlichtverstoß durch Zählen feststellen?
Durch das Mitzählen der Rotlichtphase von einem zufällig nachfolgenden Streifenwagen aus kann kein qualifizierter Rotlichtverstoß nachgewiesen werden. Die Zeitmessung ist zu ungenau, so daß von einem einfachen Rotlichtverstoß auszugehen ist.

AG Suhl, 23.11.2004 – Az: 310 Js 18846/04 2 OWi