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Rotlichtverstoß kann grob fahrlässig seinMehrere vor einer großen
mehrspurigen Kreuzung angebrachte Ampeln üben eine deutliche Warnfunktion
aus. Es ist daher besonders darauf zu achten, welches Lichtzeichen gilt.
Ein Rotlichtverstoß in einer solchen Situation ist daher grob fahrlässig.
Dies hat zur Folge, daß die Kaskoversicherung i.d.R. von der Leistungspflicht
befreit ist – der Schaden muß von dieser also nicht ersetzt werden.
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