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Rotlichtverstoß kann grob fahrlässig sein

Mehrere vor einer großen mehrspurigen Kreuzung angebrachte Ampeln üben eine deutliche Warnfunktion aus. Es ist daher besonders darauf zu achten, welches Lichtzeichen gilt. Ein Rotlichtverstoß in einer solchen Situation ist daher grob fahrlässig. Dies hat zur Folge, daß die Kaskoversicherung i.d.R. von der Leistungspflicht befreit ist – der Schaden muß von dieser also nicht ersetzt werden.

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