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Bei qualifiziertem Rotlichtverstoß in jedem Fall FahrverbotFremdgefährdung ist
bei der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes nach einem qualifizierten
Rotlichtverstoß ohne Belang.
Im vorliegenden Fall wurde das Bußgeld i.H.v. EURO 125 nebst einmonatigem Fahrverbot vom BayObLG bestätigt – der Fahrer war bei Rot zunächst angehalten und nach ca. 25 Sekunden ohne Fremdgefährdung nach rechts abgebogen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |