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Rotlichtdauer mit Armbanduhr messen?

Wurde ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit einer handelsüblichen Armbanduhr gemessen, so ist ein Sicherheitsabzug von mindestens einer Sekunde abzuziehen, um die Ungenauigkeit dieser Meßmethode zu berücksichtigen.
Des weiteren hat die Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeuges einen Einfluß auf eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes, da bei höherer Geschwindigkeit ein Gelb- oder Rotlicht ggf. erst erkennbar war, als ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr ohne weiteres möglich war.
KG Berlin – Az: 3 Ws (B) 116/04
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