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Rotlichtverstoß und Mindestinhalt der UrteilsbegründungWurde ein Rotlichtverstoß
mittels automatischer Überwachungskamera festgestellt, so sind bei
der Urteilsbegründung Ausführungen zur Fahrweise und Verkehrsregelung
im Einzelfall entbehrlich, es ist jedoch das angewendete Meßverfahren
nebst etwaigen Toleranzwerten mitzuteilen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |