| Wie wird die Rotlichtzeit gemessen? |
| Für die Messung der
Rotlichtzeit ist nicht das Passieren der Lichtzeichenanlage maßgeblich.
Es kommt auf den Zeitpunkt des Einfahrens in den gesicherten Kreuzungsbereich
oder das Überfahren der Haltelinie, sofern diese vorhanden ist, an.
OLG Hamm – Az: 4 Ss OWi 532/02 |