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Wenn Verkehrsschilder umherfliegen...

Herrschten an dem Tag, an dem ein nicht im Boden verankertes, durch einen Plastiksockel gehaltenes provisorisches Verkehrsschild umfiel und ein daneben parkendes Auto beschädigte, bis zu neun Windstärken, so ist davon auszugehen, daß der Schaden durch das windbedingte Umfallen und nicht durch Einwirkung Dritter verursacht wurde.

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