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Rotlichtverstoß – trotzdem kein Fahrverbot?
Fährt der Betroffene bei Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde in dem Moment wieder an, in dem für Fußgänger noch Rotlicht galt und liegt somit keine Gefährdung vor, ist unter diesen besonderen Umständen die Geldbuße für einen einfachen Rotlichtverstoß ausreichend, da es sich in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

OLG Stuttgart – Az: 4 Ss 343/2003