| Rotlichtverstoß – trotzdem kein Fahrverbot? |
| Fährt der Betroffene
bei Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde in dem Moment wieder an, in
dem für Fußgänger noch Rotlicht galt und liegt somit keine
Gefährdung vor, ist unter diesen besonderen Umständen die Geldbuße
für einen einfachen Rotlichtverstoß ausreichend, da es sich
in diesem Fall nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
OLG Stuttgart – Az: 4 Ss 343/2003 |