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Rotlichtverstoß – nicht grundsätzlich Fahrverbot?

Ein Rotlichtverstoß muß nicht grundsätzlich ein Fahrverbot nach sich ziehen. Nach Ansicht des Gerichts ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Augenblicksversagen ursächlich war. Weiterhin sind die Folgen des Fahrverbotes für den Betroffenen sowie etwaige körperliche und seelische Folgen eines Unfalls zu berücksichtigen.

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