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Rotlichtverstoß – nicht grundsätzlich Fahrverbot?Ein Rotlichtverstoß
muß nicht grundsätzlich ein Fahrverbot nach sich ziehen. Nach
Ansicht des Gerichts ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Augenblicksversagen
ursächlich war. Weiterhin sind die Folgen des Fahrverbotes für
den Betroffenen sowie etwaige körperliche und seelische Folgen eines
Unfalls zu berücksichtigen.
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