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Rotlichtverstoß ist nicht immer grob fahrlässigIhm vorliegenden Fall hatte
der Kraftfahrer zunächst an einer roten Ampel angehalten. Er fuhr
an, als der Hintermann zu hupen begann, weil die wenige Meter hinter dem
Kreuzungsbereich befindliche Ampel auf Grün umgesprungen war. Der
Kraftfahrer konnte hierbei nicht genau erkennen, daß die für
ihn gültige Ampel weiterhin Rot anzeigte, da die tief stehende Sonne
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