| Rotlichtverstoß auch wenn die Kreuzung nicht erreicht ist? |
| Im vorliegenden Fall war
ein Kraftfahrer bei Rot in einen der Kreuzung vorgelagerten Radweg eingefahren.
Dies stellt auch dann einen Rotlichtverstoß dar, wenn nicht gleich
in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Unerheblich ist, daß die
Fußgängerampel zu dem entsprechenden Zeitpunkt ebenfalls rot
war.
OLG Hamm – Az: 3 Ss 310/03 |