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Zweijährige Fahrtenbuchauflage nach RotlichtverstoßEine Anordnung zur Führung
eines Fahrtenbuches für zwei Jahres nach einem Rotlichtverstoß,
bei welchem der Fahrzeugführer nicht feststellbar ist, ist angesichts
der Gefährlichkeit dieser Verkehrswidrigkeit nicht unverhältnismäßig.
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