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Fahrräder mit Hilfsmotor

Das Umfahren einer roten Ampel mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor kann teuer werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann beim Rechtsabbiegen mit seinem motorisierten Fahrrad eine rote Ampel umfahren, indem er zunächst auf den Gehsteig fuhr und nach der Kurve auf die Straße zurückkehrte.
Die Klage des Fahrers gegen eine Geldstrafe von EURO 200 und ein einmonatiges Fahrverbot blieb erfolglos.
OLG Hamm - AZ: 2 Ss Owi 222/02
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