Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Baustelle

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall wurde im Zuge einer Baustelleneinrichtung ein Wasser führender Schlauch quer über eine von Kfz genutzte Fahrbahn verlegt. Mit der Errichtung der Baustelle und dem Verlegen des Schlauchs quer über die Fahrbahn eine Gefahrenquelle geschaffen, für die eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Die gebotene Verkehrssicherung wurde nicht schon deshalb geleistet, weil das Verkehrszeichen Z 112 "unebene Fahrbahn" aufgestellt wurde. Z 112 weist auf Unebenheiten in der Fahrbahn hin und soll den Verkehr dazu veranlassen, vorsichtig zu fahren.


OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - Az: 4 U 118/13

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