Schlagloch durchfahren - haftet die Gemeinde für den Schaden?
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer auf
einer Gemeindestraße durch ein Schlagloch gefahren. Hierbei wurden
die Alufelge und der Reifen beschädigt. Ein Schadensersatzanspruch
gegen die Gemeinde besteht in einem solchen Fall aber nicht. Ursächlich
war der Umstand, dass der Autofahrer nicht mit angepasster Geschwindigkeit
durch das Schlagloch gefahren ist - er hat den Schaden daher selber zu
verantworten. Dies betrifft zumindest den vorliegenden Fall, da das Schlagloch
gut sichtbar in der Fahrbahnmitte lokalisiert war. Der Autofahrer konnte
sich daher auf den Gefahrenbereich einstellen.