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Blitzeis - uneingeschränkte Räum- und Streupflicht?Hat der städtische
Streudienst zwar keinen besonderen Notfallplan für Blitzeis, besteht
aber ansonsten ein gut ausgearbeiteter und detaillierter Räum- und
Streuplan für das Stadtgebiet und wurden am Unfallort bei Blitzeis
alle zumutbaren Streumaßnahmen durchgeführt, so liegt keine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Auch bei Blitzeis besteht
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