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Wer unter Bäumen parkt, muss mit Astfall rechnen!Beschädigen herabfallende
Äste von Straßenbäumen ein unter diesen parkendes Fahrzeug,
so haftet die Gemeinde nicht in jedem Fall für den Schaden. Werden
die Bäume in angemessenen Abständen einer äußeren
Gesundheitsprüfung unterzogen, so genügt dies der Verkehrssicherungspflicht.
Das Restrisiko trägt der Parkende.
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