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Wer unter Bäumen parkt, muss mit Astfall rechnen!

Beschädigen herabfallende Äste von Straßenbäumen ein unter diesen parkendes Fahrzeug, so haftet die Gemeinde nicht in jedem Fall für den Schaden. Werden die Bäume in angemessenen Abständen einer äußeren Gesundheitsprüfung unterzogen, so genügt dies der Verkehrssicherungspflicht. Das Restrisiko trägt der Parkende.

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