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Verkehrsunfall wegen erkennbarer Straßenschäden - zahlt das Land?

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muß das Land die Straße so herstellen und erhalten, daß diese keine unvorhersehbaren Gefahren birgt. Der Benutzer muß sich grundsätzlich den Straßenverhältnissen anpassen und eine Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Liegt
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