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Verkehrsunfall wegen erkennbarer Straßenschäden - zahlt das Land?Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
muß das Land die Straße so herstellen und erhalten, daß
diese keine unvorhersehbaren Gefahren birgt. Der Benutzer muß sich
grundsätzlich den Straßenverhältnissen anpassen und eine
Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Liegt
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