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Herabfallende Äste - haftet die Gemeinde?Da jeder Baum eine mögliche
Gefahrenquelle durch herabfallende Äste darstellen kann, ist die Entfernung
aller Bäume aus der Nähe von Straßen nicht gerechtfertigt.
Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt erst dann
vor, wenn bei der gebotenen regelmäßigen Kontrolle Anzeichen
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