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Mulden auf Parkplatz - keine Verletzung der VerkehrssicherungspflichtBefinden sich auf einem
öffentlichen Parkplatz 5-8cm tiefe Mulden, so hat die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht
nicht verletzt, da nicht alle denkbaren Maßnahmen zu treffen sind
und eine vollständige Sicherung des Verkehrsraums zu erfolgen hat,
so daß Unfälle ausgeschlossen sind. Da bei einem Parkplatz Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |