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Mulden auf Parkplatz - keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Befinden sich auf einem öffentlichen Parkplatz 5-8cm tiefe Mulden, so hat die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, da nicht alle denkbaren Maßnahmen zu treffen sind und eine vollständige Sicherung des Verkehrsraums zu erfolgen hat, so daß Unfälle ausgeschlossen sind.
Da bei einem Parkplatz
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