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Wenn Schädigung des Straßenbaumes nicht erkennbar war...
Fehlt es an der Erkennbarkeit der Schädigung von Straßenbäumen, so besteht keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde.

LG Osnabrück, 9.11.2006 - Az: 5 O 1112/06