| Fahrbahnverengung nicht angekündigt - Stadt haftet |
| Im vorliegenden Fall wurde
im Stadtgebiet eine Straße hinter einer leichten Rechtskurve zur
Verkehrsberuhigung verengt. Hierzu wurde auf einer Seite ein mit Granitsteinen
eingefaßtes Beet angelegt. In der Folge konnten zwei Fahrzeuge nicht
mehr aneinander vorbeifahren. Die Stadt hatte es jedoch versäumt,
mittels Warnschild auf die Verengung hinzuweisen. Kommt es ohne nachweisbaren
Fahrfehler durch die Steineinfassung zu Beschädigungen, so haftet
die Kommune alleine für den entstandenen Schaden.
LG Lübeck, 23.9.2005 - Az: 2 O 49/04 |