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Zebrastreifen nicht vereisen lassen!Stürzt ein Schüler
auf einem vereisten Zebrastreifen, so haftet die Gemeinde grundsätzlich
– auch dann, wenn rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gestreut wurde, da
in diesem Fall anzunehmen ist, dass unzureichend gestreut und die Verkehrssicherungspflicht
verletzt wurde. Dies ist durch den Sturz ausreichend bewiesen.
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