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Schmerzensgeld bei Unfall im Schlagloch?Es besteht nicht zwangsläufig
ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Fußgänger sich in
einem Schlagloch verletzt, sofern dieses noch keine Gefahr für den
Verkehr darstellt. Es ist nicht notwendig, daß die zuständige
Gemeinde Vorkehrungen trifft, wenn Fußgänger eine Straße
überqueren können, in der sich Schlaglöcher befinden. Es
ist lediglich für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen.
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