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Vor Wildwechsel ist zu warnenAus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
ist der Träger der Straßenbaulast verpflichtet, mit entsprechenden
Verkehrszeichen auf die besondere Gefährlichkeit eines Straßenabschnittes
hinzuweisen, wenn es in diesem Bereich häufig zu Wildunfällen
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