Liegen zwei Seitenstraßen, die zu einer
Vorfahrtsstraße führen, so nah nebeneinander, dass sie nur durch eine Verkehrsinsel getrennt sind, ist dort die Vorfahrtsregel "rechts vor links" zu beachten.
Die Frage, wer Vorfahrt hat, lässt sich, vor allem da eine spontane Reaktion erforderlich ist, an einer solchen Stelle nur schwierig beurteilen. Daher darf ein Fahrer hier nicht blind auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen oder die Vorfahrt erzwingen. Vielmehr muss er das Verhalten der Wartepflichtigen beobachten und gegebenenfalls darauf reagieren. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich beider untergeordneten Straßen sagte vorliegend nichts darüber aus, welchem aus den Nebenstraßen auf die Vorfahrtsstraße einfahrenden Fahrzeugführer der Vorrang zukommt.
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