Unfall und die erstattungsfähigen Abschleppkosten

Verkehrsrecht

Unfallbedingte Abschleppkosten sind bei fehlender Vergütungsvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Abschleppbetrieb in Höhe einer angemessenen und ortsüblichen Vergütung zu ersetzen. Deren Höhe kann aus Basis der Preis- und Strukturumfrage des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen geschätzt werden.


AG Wilhelmshaven, 04.12.2013 - Az: 6 C 508/13

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