Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Taxi

Verkehrsrecht

Wurde bei einem Verkehrsunfall ein gewerblich benutztes Taxi so beschädigt, dass es nicht benutzt werden konnte, so kann keine abstrakte Geltendmachung einer (pauschalen) Nutzungsausfallentschädigung erfolgen. Beim Ausfall eines Taxis als eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bemisst sich der Schaden gerade nicht nach denselben Grundsätzen wie bei privater Nutzung eines Fahrzeugs, sondern nur nach dem konkret zu benennenden, entgangenen Gewinn gem. § 252 BGB.


AG Heidelberg, 11.02.2014 - Az: 30 C 71/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.899 Beratungsanfragen

Herr Dr. jur. Jens-Peter Voß hat uns innerhalb eines Tages geantwortet, sehr ausführlich und genau auf den Punkt. Seine Ausführungen lasen sich ...

Löbtop e.V. , Dresden

Sehr schnelle und kompetente Antwort bekommen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant