Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.135 Anfragen

Wenn der Überholte beschleunigt ...

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall wollte ein Lkw einen Pkw überholen. Während des Überholvorgangs erhöhte der Pkw entgegen der Vorschrift des § 5 VI S.1 StVO seine Geschwindigkeit, so dass es beim Wiedereinscheren zu einem Unfall kam. Hiermit wurde zugleich schuldhaft gegen die Pflichten aus § 1 II StVO verstoßen. Angesichts des groben Verkehrsverstoßes des Fahrers des Pkw tritt die Betriebsgefahr des Lkw  im Rahmen der Abwägung als unwesentlich zurück. Der Pkw-Fahrer haftet somit alleine für den Schaden.


OLG Brandenburg, 28.01.2014 - Az: 12 U 143/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR "Mittwochs live" *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.135 Beratungsanfragen

Eine kompetente gewissenhafte detaillierte lückenlose und offene Beratung.
Ich hoffe, dass diese Worte, der Bewertung der Leistung des ...

Mohamed El-Sayed, Riegelsberg

Danke für die Beratung

Verifizierter Mandant