Im zu entscheidenden Fall war der Fahrer eines Gespanns mit Viehanhänger, der nach links abbiegen wollte, dies aber vorher nicht durch entsprechendes Blinkzeichen angezeigt hatte, mit einem ihn überholenden Pkw kollidiert. Bei einer solchen Fallkonstellation haftet der Fahrer des Gespanns für den entstandenen Schaden alleine.