Es ist dem Gericht möglich, den Umfang der Beeinträchtigungen nach einem
Verkehrsunfall zu schätzen, insbesondere hinsichtlich des Prozentsatzes der
Einschränkungen der Haushaltsführung.
Ein täglicher Aufwand von 3,66 Stunden Hausarbeit bei einem Hund und weiteren Haustieren im Haushalt ist ohne Weiteres nachvollziehbar. Im Rahmen des Haushaltsführungsschadens ist ein Stundensatz von 10,00 € anzunehmen. Zu berücksichtigen sind ferner vermehrte Bedürfnisse pro Tag.