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Kollision zwischen Überholer und Linksabbieger und die Datenweitergabe

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision gekommen, weil ein Pkw-Fahrer, bei unklarer Verkehrslage überholt, um am Geradeausverkehr über die Gegenfahrbahn zur Linksabbiegerspur zu gelangen, und der andere Beteiligte ohne hinreichende Rückschau von der Geradeausspur nach links auf einen Supermarktparkplatz abbiegen wollte. In diesem Fall ist eine Haftungsquote von jeweils 50% anzunehmen.

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