Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.960 Anfragen

Schadenersatz bei Verkehrsunfall

Verkehrsrecht

Ein Unfallgeschädigter hat keinen Anspruch auf Erstattung des Zeitaufwands für die Feststellung des Schadens und die außergerichtliche Abwicklung des Schadens. Auch die Kosten für die Heranziehung eines Unternehmens für die außergerichtliche Abwicklung sind nicht ersatzfähig.

Es wurden im vorliegenden Fall keine Umstände vorgetragen noch sonst ersichtlich, nach denen die Schadensregulierung außergewöhnlichen Aufwand erfordert hätte.

Allein der Umstand, dass die Klägerin auf Grund des großen von ihr unterhaltenen Fuhrparks von über 5.000 Fahrzeugen eine Vielzahl von Verkehrsunfällen zu regulieren hat, rechtfertigt es nicht, auch die hierfür gemachten Aufwendungen als ersatzfähige Schadensposition anzusehen.


OLG Frankfurt, 30.09.2013 - Az: 4 U 145/13

ECLI:DE:OLGHE:2013:0930.4U145.13.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.960 Beratungsanfragen

Danke für die sehr ausführliche Erklärung zu meiner Fragestellung.

Verifizierter Mandant

Einwandfreie Abwicklung. Sehr kompetente Beratung. Akzeptable Gebühren. Schon kurz nach meiner Anfrage wurde mit mir Kontakt aufgenommen. Meine ...

Dieter W., Benningen