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Nach Beinaheunfall keine Verfolgungsjagd anzetteln!
Verkehrsrecht
Es besteht kein Verfolgungsrecht des Pkw-Fahrers gem. § 127 StPO nach einem „Beinaheunfall“ mit einem Fahrradfahrer, wenn offensichtlich kein Schaden entstanden ist.
Es besteht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB des Pkw-Fahrers, wenn sich dieser nach einem „Beinaheunfall“ dem Fahrradfahrer in den Weg stellt und beide anschließend rangelnd auf dem Boden liegen.
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