Kollision zwischen Linksabbieger und nachfolgendem Überholer

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem nachfolgendem Überholer gekommen. Zu klären war die Haftungsquote der Beteiligten. Da vorliegend ersichtlich war, dass der Linksabbieger seine Fahrt deutlich verlangsamte, rechts ausholte und im Folgenden in eine gut wahrnehmbare Parklücke linkerhand einfuhr, hatte der Überholende gegen § 5 II StVO verstoßen.
Daher setzte das Gericht eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zulasten des Linksabbiegers fest. Diese wäre verpflichtet gewesen, beim Abbiegemanöver eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen.


OLG Hamm, 10.06.2013 - Az: 6 U 33/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.184 Beratungsanfragen

sehr schnelle und ausführliche Rückmeldung. Gerne wieder.

Verifizierter Mandant

Wir waren mit der Beratung zum Vertragsrecht von Herrn Rechtsanwalt Voß sehr zufrieden, diese hat uns ein Stück weiter gebracht. Leider kann er uns ...

Familie Franke