Schadensabwicklung eines Unfalls in den Niederlanden

Verkehrsrecht

Ist es in den Niederlanden zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Deutschen und einem Niederländer gekommen, so berechnet sich der ersatzfähige Schaden nach Art. 6:96 BW. Somit sind der erlittene Schaden und die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden und die Haftung festzustellen ersatzfähig. Dies umfasst auch die Kosten für einen deutschen Sachverständigen, der mit der Berechnung der Reparaturkosten beauftragt wurde und die Kosten eines deutschen Rechtsanwalts mit einem Gebührensatz von 1,5.

Für die Berechnung des merkantilen Minderwertes ist niederländisches Recht und somit die NIVRE-Richtlinie anzuwenden.


AG Heinsberg, 13.06.2013 - Az: 19 C 151/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de) *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.954 Beratungsanfragen

Alles perfekt. Super schnelle Antwort, wir waren begeistert, jederzeit wieder!

Verifizierter Mandant

Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

Jürgen Uwe Martineck, Berlin