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Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder nicht?

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Unfallzeugin Beihilfe zur Verkehrsunfallflucht geleistet hat oder nicht. Konkret war folgendes geschehen:

Am 15.12.2012 gegen 22:10 Uhr habe die Zeugin X. einen Verkehrsunfall im Bereich des Blumenkamp 1 in Essen beobachtet. Als der unbekannte Fahrzeugführer sich vom Unfallort entfernt habe, sei er von der Zeugin verfolgt worden. Die Zeugin habe sich dem Fahrzeugführer als Polizeibeamtin zu erkennen gegeben, dieser sei jedoch weiter geflüchtet. Sodann habe die Zeugin beobachtet, dass der Fahrzeugführer in das Haus flüchtete, nachdem sie ihm unter Zurufen von „Halt, stehen bleiben! Polizei!" gefolgt sei. Im Vorgarten des Hauses B.-Str. 16 habe sich der Angeklagte der Zeugin entgegengestellt und sie daran gehindert, dem Fahrzeugführer weiter zu folgen.

Das Gericht kam hier zu folgendem Ergebnis:

Die Zeugin hat den Unfall am I bemerkt und sodann vermutet, dass sich der Fahrer unerlaubt entfernen würde. Sie hat daraufhin die Verfolgung aufgenommen und sich als Polizeibeamtin zu erkennen gegeben. Der Fahrzeugführer ist jedoch weiter geflohen und schließlich in das Haus das Haus des Angeklagten, verschwunden. Die Zeugin hat sodann den Garten betreten, als sich der Angeklagte ihr in den Weg gestellt hat. Er hat die Arme ausgebreitet und deutlich signalisiert, dass er nicht wolle, dass die Zeugin weiter in das Haus geht. Die Zeugin hat dann dem Angeklagten gegenüber nochmals gesagt, dass sie eine Person verfolgen würde, die einen Unfall verursacht habe. Die Zeugin selbst hat jedoch bekundet, dass sie den Eindruck hatte, der Angeklagte habe sie nicht verstanden. Er hat sie vielmehr aus dem Garten gedrängt und später sind dann die Kollegen gekommen. Mit diesen hat der Angeklagte dann auch zusammengearbeitet.

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