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Anerkenntnis des Versicherers in der Unfallversicherung als deklaratorische Schuldbestätigung?
Verkehrsrecht
Das Anerkenntnis des Versicherers in der Unfallversicherung ist regelmäßig keine deklaratorische Schuldbestätigung sondern eine Mitteilung über die Regulierung ohne Bindungswirkung und ohne die Wirkung einer Beweislastumkehr bei späterem Streit um die Unfallbedingtheit von Bandscheibenverletzungen.
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