Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 359.840 Anfragen

Gegenstandswert bei Abrechnung auf Totalschadensbasis und Vorliegen eines Restwerts

Verkehrsrecht

Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ist dem Gegenstandswert für die Berechnung der vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht hinzuzurechnen. Der Restwert ist bei der Abrechnung auf Totalschadensbasis nur eine Berechnungsposition. Bei einem Totalschaden muss der Geschädigte eine gleichartige Ersatzsache beschaffen - Wiederbeschaffungswert. Sofern das verunfallte Fahrzeug jedoch noch einen Restwert hat, ist dieser vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Nach dem Betrag des Wiederbeschaffungsaufwands sind die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.


AG Buchen, 29.01.2013 - Az: 1 C 390/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.840 Beratungsanfragen

Top Beratung!
Kompetent und sehr einsatzbereit!
Wir waren sehr zufrieden - alle Fragen wurden konstruktiv beantwortet.
Eine ...

Verifizierter Mandant

Auch wenn man sich online selbst über vieles jedoch nicht alles informieren kann, ist es ein beruhigendes Gefühl die Bestätigung und zusätzliches ...

Marietta Thomas, Schifferstadt